Stand: November 2026
Checkliste Pensionierung: was wann zu tun ist
Die wichtigsten Schritte und Fristen vor und nach der Pensionierung – AHV, Pensionskasse, Säule 3a und Steuern. Zum Abhaken, auch als PDF zum Ausdrucken (zwei A4-Seiten).
Checkliste als PDF herunterladen Rente oder Kapital rechnen
Ab 10 Jahre vorher: Grundlagen legen
- Jedes Jahr in die Säule 3a einzahlen, solange Sie erwerbstätig sind (längstens bis 70). Das Geld muss bis 31. Dezember auf dem 3a-Konto sein. Höchstbetrag 2026: CHF 7'258 mit Pensionskasse, ohne bis CHF 36'288 (2027: CHF 7'373 bzw. CHF 36'864). (BSV; ESTV)
- Das 3a-Guthaben auf mehrere Konten verteilen. Jedes Konto wird als Ganzes bezogen – mehrere Konten lassen sich auf verschiedene Jahre verteilen, das senkt die Kapitalsteuer. (Art. 3 BVV 3)
- Den Pensionskassen-Ausweis jedes Jahr ansehen: Altersguthaben, voraussichtliche Rente, Umwandlungssatz. Einkäufe früh planen (siehe «3 Jahre vorher»).
- Bei der Ausgleichskasse einen Auszug aus dem individuellen Konto (IK) verlangen und prüfen, ob Beitragsjahre fehlen. (ahv-iv.ch)
5 Jahre vorher: Bezüge planen
- Ab jetzt dürfen Sie 3a-Konten beziehen: frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter. Nach dem Referenzalter nur, solange Sie weiterarbeiten – höchstens fünf Jahre länger. (Art. 3 Abs. 1 BVV 3)
- Einen Bezugsplan machen: Pensionskassen-Kapital und 3a-Konten auf verschiedene Jahre verteilen. Alle Kapitalbezüge eines Jahres werden zusammengezählt, bei Ehepaaren auch die beider Partner. (Art. 38 DBG)
- Ihr Referenzalter kennen: Männer 65. Frauen Jahrgang 1961: 64 + 3 Monate, 1962: 64 + 6 Monate, 1963: 64 + 9 Monate, ab 1964: 65. (Merkblatt AHV 3.01)
- AHV früher oder später? Vorbezug bis 2 Jahre (Rente −6,8 % bzw. −13,6 %), Aufschub bis 5 Jahre (+5,2 % bis +31,5 %). Frauen der Jahrgänge 1961–1969 haben eigene Sätze – die Ausgleichskasse nennt sie. (Art. 55ter, 56bis AHVV)
3 Jahre vorher: Pensionskasse
- Das Reglement der Pensionskasse lesen: Bis wann muss ein Kapitalbezug angemeldet sein? Wie viel darf als Kapital bezogen werden (mindestens ein Viertel des Altersguthabens)? Solange Sie die Frist nicht kennen, rechnen Sie mit 12 Monaten. (Art. 37 Abs. 2 und 4 BVG)
- Letzter Einkauf in die Pensionskasse, wenn Sie Kapital beziehen möchten: Was Sie in den letzten 3 Jahren einkaufen, darf nicht als Kapital bezogen werden. (Art. 79b Abs. 3 BVG)
- Rente, Kapital oder gemischt? Mit den Steuern Ihrer Gemeinde vergleichen – der Gratis-Rechner «Rente oder Kapital» zeigt die Gewinnschwelle.
12 Monate vorher – oder laut Reglement: Kapitalbezug anmelden
- Den Kapitalbezug bei der Pensionskasse schriftlich anmelden – innerhalb der Frist des Reglements. Wer sie verpasst, erhält in der Regel nur noch die Rente. (Art. 37 Abs. 4 BVG)
- Verheiratete: die schriftliche Zustimmung des Ehepartners beilegen; viele Kassen verlangen eine beglaubigte Unterschrift. (Art. 37a BVG)
6 Monate vorher: Unterlagen
- Der Pensionskasse die Pensionierung bestätigen, die definitive Berechnung (Kapital, Rente, Umwandlungssatz) verlangen und das Auszahlungskonto angeben.
3 bis 4 Monate vorher: AHV anmelden
- Die AHV-Rente bei der Ausgleichskasse anmelden (Formular 318.370) – empfohlen 3 bis 4 Monate vor dem Referenzalter bzw. dem gewünschten Rentenbeginn. (Merkblatt AHV 3.01 Ziff. 8)
- Vorbezug: Die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Vormonats bei der Ausgleichskasse sein; rückwirkend geht es nicht. (Merkblatt AHV 3.04 Ziff. 6)
- Aufschub: spätestens ein Jahr nach Erreichen des Referenzalters erklären – am einfachsten gleich mit der Anmeldung. (Merkblatt AHV 3.04 Ziff. 19)
Im Jahr des Bezugs: Auszahlungen
- Das 3a-Konto, das in diesem Jahr an der Reihe ist, bei der Bank oder Stiftung zur Auszahlung anmelden – bis spätestens Ende Oktober, damit das Geld sicher im selben Jahr ausbezahlt wird. Jedes Konto ganz. (Annahme Rentenklar)
- Die AHV-Rente beginnt am ersten Tag des Monats nach dem Erreichen des Referenzalters (bzw. des gewählten Alters). Bei der Pensionskasse gilt meist dasselbe – massgebend ist das Reglement. (Merkblatt AHV 3.01 Ziff. 1)
Nach dem Bezug: Steuern
- Die Kapitalbezüge in der Steuererklärung des Folgejahres angeben (Belege am besten Anfang Februar bereitlegen). Sie werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert – die Steuer dafür bereithalten. (Art. 38 DBG)
- Jedes Jahr mit dem neuen Ausweis und der Steuerrechnung prüfen, ob der Plan noch stimmt.
Wichtige Zahlen
- Säule 3a, Höchstbetrag 2026: CHF 7'258 mit Pensionskasse, ohne bis CHF 36'288
- AHV-Vollrente 2026 pro Monat: CHF 1'260 bis CHF 2'520; Ehepaare zusammen höchstens CHF 3'780
- Ab 2027: CHF 1'280 bis CHF 2'560; Ehepaare höchstens CHF 3'840
Allgemeine Hinweise, keine Beratung. Massgebend sind das Gesetz, das Reglement Ihrer Pensionskasse und die Merkblätter der AHV. «Annahme Rentenklar» = unsere Empfehlung, wenn das Gesetz keine Frist nennt.
Alles mit Datum statt nur «wann»?
Der Pensions-Fahrplan rechnet diese Termine mit Ihrem Geburtsdatum aus, sucht die steuergünstigste Verteilung Ihrer 3a-Bezüge und erstellt eine Kalender-Datei. Die Gratis-Rechner gelten für jede Gemeinde der Schweiz.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Kapitalbezug bei der Pensionskasse anmelden?
Die Frist legt das Reglement Ihrer Pensionskasse fest (Art. 37 Abs. 4 BVG). Lesen Sie es spätestens drei Jahre vor der Pensionierung; solange Sie die Frist nicht kennen, rechnen Sie mit 12 Monaten. Verheiratete brauchen die schriftliche Zustimmung des Ehepartners (Art. 37a BVG).
Wann muss ich mich für die AHV-Rente anmelden?
Empfohlen sind 3 bis 4 Monate vor dem Referenzalter (AHV-Merkblatt 3.01). Wer die Rente vorbezieht, muss sich spätestens am letzten Tag des Vormonats anmelden; rückwirkend geht es nicht (Merkblatt 3.04). Einen Aufschub erklären Sie spätestens ein Jahr nach Erreichen des Referenzalters.
Ab wann kann ich mein 3a-Guthaben beziehen?
Frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter (Art. 3 Abs. 1 BVV 3). Ein Konto wird jeweils als Ganzes bezogen. Wer mehrere Konten hat, kann sie auf verschiedene Jahre verteilen – so bleibt die Kapitalsteuer tiefer, weil alle Bezüge eines Jahres zusammengezählt werden.
Kann ich die Checkliste ausdrucken oder weitergeben?
Ja. Die PDF-Fassung passt auf zwei A4-Seiten und ist auch schwarz-weiss gut lesbar. Sie dürfen sie ausdrucken und weitergeben, zum Beispiel an einem Infoanlass oder in der Beratung – bitte unverändert.
Weitere Seiten
- Rechner: AHV-Rente
- Rechner: Pensionskasse – Rente oder Kapital?
- Säule 3a: Wie viel Steuern spare ich mit der Einzahlung?
- Rangliste: Kapitalbezug in allen Gemeinden der Schweiz
- Kapitalbezug in den 150 grössten Gemeinden
- Kapitalbezug: alle 26 Kantone im Vergleich
- Pensions-Fahrplan: 3a, Pensionskasse und AHV zusammen planen
Quellen
- AHV-Merkblatt 3.01 «Altersrenten» (Stand 1.1.2026)
- AHV-Merkblatt 3.04 «Flexibler Rentenbezug» (Stand 1.1.2026)
- AHV/IV: Individuelles Konto (IK) – Kontoauszug
- BSV: Ihr Beitrag an die 3. Säule (27.11.2025)
- ESTV: Höchstabzüge Säule 3a (Stand 22.9.2026)
- BVG Art. 37, 37a, 79b; BVV 3 Art. 3; DBG Art. 38; AHVV Art. 55ter, 56bis – fedlex.admin.ch.